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Änderungen Corona Reisebeschränkungen ab 18.05.2020
von La Fewo | Niklas Lange (Kommentare: 0)
Ab dem 18.05.2020 sind touristische Reisen nach Schleswig-Holstein wieder möglich.
- Es gilt die generelle Kontaktbeschränkung: Bei Kontakten zu anderen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ab dem 09. Mai ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können.
- Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäuser: Ab dem 18.05.2020 dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäuser unter Auflagen wieder öffnen. Gemeinschaftsräume, Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben weiterhin geschlossen. Ein möglichst ein kontaktloses Ein-und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe wird dabei vorausgesetzt. Für Ferienwohnanlagen mit gemeinsamen Eingängen ist sicherzustellen, dass auf Begegnungs-und Aufenthaltsflächen wie Fluren, Treppenhäusern oder Parkplätzen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen oder Personengruppen eingehalten werden kann.
- De Einzelhandel darf seit dem 20.04.2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden.
- Freizeitangebote wie Strandkorbvermietungen oder Ausflugsschifffahrt dürfen unter Auflagen ab dem 18.05.2020 wieder öffnen.
- Seit dem 29.04.2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel in Schleswig-Holstein Pflicht.
- Sollten in Schleswig-Holstein, einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen auftreten, soll laut Landesregierung ein sofortiges, konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden.
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